Die Interessenabwägung bei Irreführender Werbung

Die exzessive Interessenabwägung begründet für den Beklagten die zusätzliche Chance und entsprechend für den Kläger das zusätzliche Risiko, dass die Klage auch nach festgestellter Irreführungsgefahr noch abgewiesen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1985; Nr 2; S 63-68)
VerfasserIn: Borck, Hans-Günther
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die exzessive Interessenabwägung begründet für den Beklagten die zusätzliche Chance und entsprechend für den Kläger das zusätzliche Risiko, dass die Klage auch nach festgestellter Irreführungsgefahr noch abgewiesen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog