Entlassung eines Lehrlings wegen Pflichtvernachlässigung : OGH 4 Ob 58/83 v.31.5.1983 / BAG: 15 Abs.3 lit c und e
Das den Gegenstand des Entlassungstatbestandes des 15 Abs.3 lit e BAG bildende Dienstversäumnis muss, um eine Entlassung zu rechtfertigen, pflichtwidrig, erheblich und schuldhaft sein und überdies eines rechtmässigen Hinderungsgrundes entbehren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-431979 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |