Rückwirkende Anfechtung eines Arbeitsvertrages : Bundesarbeitsgericht v.29.8.1984

Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder ausser Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Ausserfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:30.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder ausser Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Ausserfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog