Rückwirkende Anfechtung eines Arbeitsvertrages : Bundesarbeitsgericht v.29.8.1984
Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder ausser Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Ausserfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder ausser Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Ausserfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |