Verjährung von Karenzentschädigung : Bundesarbeitsgericht v.3.4.1984
Ansprüche auf Karenzentschädigung gemäss 74 HGB sind Ansprüche auf andere Dienstbezüge i. S. des 196 Abs.1 Nr.8 BGB und unterliegen daher der zweijährigen Verjährung des 196 BGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.439 Verjährung
331.77 Angestellte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ansprüche auf Karenzentschädigung gemäss 74 HGB sind Ansprüche auf andere Dienstbezüge i. S. des 196 Abs.1 Nr.8 BGB und unterliegen daher der zweijährigen Verjährung des 196 BGB. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |