Verjährung von Karenzentschädigung : Bundesarbeitsgericht v.3.4.1984

Ansprüche auf Karenzentschädigung gemäss 74 HGB sind Ansprüche auf andere Dienstbezüge i. S. des 196 Abs.1 Nr.8 BGB und unterliegen daher der zweijährigen Verjährung des 196 BGB.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:30.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ansprüche auf Karenzentschädigung gemäss 74 HGB sind Ansprüche auf andere Dienstbezüge i. S. des 196 Abs.1 Nr.8 BGB und unterliegen daher der zweijährigen Verjährung des 196 BGB.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog