Die 'Schlechten' dürfen nicht ins Kröpfchen

Das Streikrecht der Arbeitnehmer und das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber werden aus Art.9 Abs.3 des Grundgesetzes hergeleitet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Unternehmer (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.895 Aussperrung
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.895 Aussperrung Dokument Nr. A-431496 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage