Abgrenzung Hausbesorgerdienstvertrag - allgemeiner Dienstvertrag : OGH 4 Ob 122/84 v.23.10.1984

Wurde in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich die Übernahme der Beaufsichtigung, Wartung und Reinhaltung des Hauses durch den Arbeitnehmer im Sinne des Hausbesorgergesetzes sowie ausdrücklich die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes auf das Arbeitsverhältnis vereinbart, liegt selbst dann,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:05.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.213 Hausbesorger
331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich die Übernahme der Beaufsichtigung, Wartung und Reinhaltung des Hauses durch den Arbeitnehmer im Sinne des Hausbesorgergesetzes sowie ausdrücklich die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes auf das Arbeitsverhältnis vereinbart, liegt selbst dann, wenn das Rechtsverhältnis auf der Grundlage der vereinbarten Tätigkeiten oder im Hinblick auf eine allfällige analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des 1 Abs.2 lit. b HBG den Vorschriften des Hausbesorgergesetzes nicht unterliegen sollte, ein dem HBG unterliegendes Rechtsverhältnis vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog