Aufsicht im Aufsichtsrat : Subjektive Unfähigkeit ist für den einzelnen keine Entschuldigung
Diese Sorgfaltsmasstäbe gelten - wie auch von seiten der Arbeiterkammerjuristen ausdrücklich anerkannt wird - auch für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Furche (1985; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
331.15 Mitbestimmung 347.56 Haftpflicht, berufliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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