Aufsicht im Aufsichtsrat : Subjektive Unfähigkeit ist für den einzelnen keine Entschuldigung

Diese Sorgfaltsmasstäbe gelten - wie auch von seiten der Arbeiterkammerjuristen ausdrücklich anerkannt wird - auch für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Furche (1985; Nr 6)
VerfasserIn: Doralt, Peter
Ort / Verlag / Datum:06.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
331.15 Mitbestimmung
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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