Dienstvertrag mit Dienstfreistellung kein Scheinarbeitsvertrag : AG Wien 6 Cr 230/84 v.12.10.1984

Die Einwendung, dass ein Scheinarbeitsvertrag vorliege, mit der Begründung, die Ehefrau habe nicht gearbeitet, ist durch den Dienstvertrag selbst widerlegt, wenn der Arbeitgeber selbst einen Dienstvertrag mit Freistellung vom Dienst unterschrieben und auf Grund dieses schriftlichen Dienstvertrages s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:29.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Einwendung, dass ein Scheinarbeitsvertrag vorliege, mit der Begründung, die Ehefrau habe nicht gearbeitet, ist durch den Dienstvertrag selbst widerlegt, wenn der Arbeitgeber selbst einen Dienstvertrag mit Freistellung vom Dienst unterschrieben und auf Grund dieses schriftlichen Dienstvertrages schon während der Zeit der Freistellung der Arbeitnehmerin Zahlungen von Gehältern und Sonderzahlungen tatsächlich geleistet hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog