Betriebsnachfolgehaftung - (14 BAO)

Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im ganzen übereignet, so haftet der Erwerber gemäss 14 Abs.1 lit. a BAO für Abgaben, bei denen die Abgabepflicht sich auf den Betrieb des Unternehmens gründet, soweit die Abgaben auf die Zeit seit dem Beginn des l...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:25.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
351.713 Abgabenordnung
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 65.016 Unternehmerwechsel Dokument Nr. A-429298 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage