Treuepflicht des Maklers nach Abschluss des Hauptvertrages : Bundesgerichtshof v.26.9.1984

Verletzt ein Makler seine vertragliche Treuepflicht in einem Zeitpunkt, der nach dem Abschluss des Hauptvertrages und nach der Zahlung des Maklerlohns liegt, so kann dies zwar u. U. zu einer Schadensersatzpflicht des Maklers, nicht aber zu einer Verwirkung des Provisionsanspruchs führen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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