Ruhegeld : BAG v.5.6.84

Versorgungsleistungen, die durch eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, können aus einem 'triftigen Grund' gekürzt werden, wenn der begünstigte Arbeitnehmer schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit einer unverfallbaren Versorgun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Recht (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Versorgungsleistungen, die durch eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, können aus einem 'triftigen Grund' gekürzt werden, wenn der begünstigte Arbeitnehmer schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus den Diensten des Trägerunternehmens ausgeschieden war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog