Die amtswegige Warheitsforschung

Der Strafprozess ist beherrscht vom Legalitätsprinzip, der Pflicht der Staatsanwaltschaft, alle Offizialdelikte zu verfolgen, und weiters von dem für das Gericht geltenden Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit vom Amts wegen. Diese Ausführungen sollen klarstellen, dass die in 3, 232 Abs...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 24; S 645-654)
VerfasserIn: Eder-Rieder, Maria A
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
343.1 Strafprozess
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Strafprozess ist beherrscht vom Legalitätsprinzip, der Pflicht der Staatsanwaltschaft, alle Offizialdelikte zu verfolgen, und weiters von dem für das Gericht geltenden Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit vom Amts wegen. Diese Ausführungen sollen klarstellen, dass die in 3, 232 Abs 2 und 254 StPO normierten Prinzipien in der Praxis zum Teil umfassend, zum Teil abgeschwächt Anwendung finden und auf alle Fälle ungenügend abgesichert sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog