Kein gutgläubiger Verbrauch eines nicht gebührenden Gehaltes durch Überziehen des Gehaltskontos : AG Wien 4 Cr 1501/84 v.19.6.1984

Wurde einem Arbeitnehmer noch innerhalb des Probemonates erklärt, dass das Dienstverhältnis nicht fortgesetzt wird, ist ein gutgläubiger Verbrauch von Entgelten, die erst für den folgenden Monat gebühren würden, nicht gegeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:18.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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