Ansturm auf Pendlerbeihilfe - Bereits 31.000 Ansuchen
Im Unterschied zu anderen Bundesländern wird die Beihilfe auch jenen Pendlern gewährt, die nicht in der Steiermark arbeiten. Ausgeschlossen sind lediglich Pendler mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 250.000 Schilling, wobei pro Kind ein Freibetrag von 25.000 Schilling gilt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.79 Pendelarbeitnehmer
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Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.79 Pendelarbeitnehmer | Dokument Nr. A-426899 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |