Ansturm auf Pendlerbeihilfe - Bereits 31.000 Ansuchen

Im Unterschied zu anderen Bundesländern wird die Beihilfe auch jenen Pendlern gewährt, die nicht in der Steiermark arbeiten. Ausgeschlossen sind lediglich Pendler mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 250.000 Schilling, wobei pro Kind ein Freibetrag von 25.000 Schilling gilt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
VerfasserIn: Steinbach, Johannes
Ort / Verlag / Datum:03.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.79 Pendelarbeitnehmer
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Unterschied zu anderen Bundesländern wird die Beihilfe auch jenen Pendlern gewährt, die nicht in der Steiermark arbeiten. Ausgeschlossen sind lediglich Pendler mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 250.000 Schilling, wobei pro Kind ein Freibetrag von 25.000 Schilling gilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog