Kündigung nach EDV-Umstellung : ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 / VwGH 84/01/266 v.24.10.1984
Es ist der Disposition des Arbeitgebers überlassen, ob und welche Massnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft | Dokument Nr. A-426793 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |