Kündigung nach EDV-Umstellung : ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 / VwGH 84/01/266 v.24.10.1984

Es ist der Disposition des Arbeitgebers überlassen, ob und welche Massnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft Dokument Nr. A-426793 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage