Haftung für Bankauskunft gegenüber Dritten - Haftung für Kreditgewährung trotz Konkursreife : ABGB: 881, 1299, 1300 / OGH 3 Ob 547/84 v.27.6.1984

Eine Kreditgewährung ist trotz Konkursreife des Kreditnehmers an sich noch nicht rechtswidrig, sondern nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, wie etwa der bewussten Verleitung zur Konkursverschleppung oder der Scheinsanierung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
336.77 Kredite
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken Dokument Nr. A-426789 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage