Zur Vertretung der Gemeinde nach aussen
Dieser Auffassung folgend müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass die Zuständigkeit die Vertretungsbefugnis nach aussen mitumfasst / Keine Zuständigkeit kann sohin dem Bürgermeister zukommen, wenn ein anderes monokratisch handelndes Organ zur 'Besorgung' im Namen eines anderen Organs geset...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1984; Nr 23; S 560-563)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.4 Gemeindeverfassung
352.075.31 Bürgermeister |
Region: | Österreich
Oberösterreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dieser Auffassung folgend müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass die Zuständigkeit die Vertretungsbefugnis nach aussen mitumfasst / Keine Zuständigkeit kann sohin dem Bürgermeister zukommen, wenn ein anderes monokratisch handelndes Organ zur 'Besorgung' im Namen eines anderen Organs gesetzlich für zuständig erklärt wird, wie das nach 31 Abs.7 und 8 der oberösterreichischen Stadtstatute vorgesehen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |