Zur Mitwirkung weisungsfreier Bundesorgane an der Vollziehung von Landesgesetzen

Nach der hier vorgenommenen Verbalinterpretation im Weg der Versteinerung umfasst der Begriff Mitwirkung durchaus auch bestimmte selbständige und weisungsfreie Tätigkeiten des bloss mitwirkenden Organs / Da eine Vollzugstätigkeit jener Gebietskörperschaft zuzurechnen ist, deren Organe den entscheide...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 24; S 656-661)
VerfasserIn: Thienel, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.55 Bundesländer: Kompetenzen
353 Landesverwaltung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der hier vorgenommenen Verbalinterpretation im Weg der Versteinerung umfasst der Begriff Mitwirkung durchaus auch bestimmte selbständige und weisungsfreie Tätigkeiten des bloss mitwirkenden Organs / Da eine Vollzugstätigkeit jener Gebietskörperschaft zuzurechnen ist, deren Organe den entscheidenden Einfluss auf den Inhalt der Tätigkeit haben, fällt die Tätigkeit weisungsfreier Bundesorgane bei der Vollziehung von Landesgesetzen in die Bundesvollziehung / Die Handlungen der weisungsfreien Verwaltungsorgane des Bundes sind selbständige Hoheitsakte, die aber Tatbestandsvoraussetzung für die Tätigkeit von Landesbehörden sein können / Auf Grund dieser Interpretation ermächtigt Art.97 Abs.2 B-VG den einfachen Landesgesetzgeber, alle Bundesorgane bei Vollziehung von Landesgesetzen zu bestimmten Tätigkeiten heranzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog