Keine Einrede auf Grund des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes bei Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers : OGH 4 Ob 166/83 v.26.6.1984

Wenn der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungspflichtig war und auch geleistet hat, gehen die Ansprüche seines Versicherungsnehmers gemäss 67 VersVG auf ihn über / War der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungsfrei, dann steht ihm ein Anspruch gegen den Fahrzeuglenker nicht zu / I...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:15.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-424642 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage