Keine Einrede auf Grund des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes bei Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers : OGH 4 Ob 166/83 v.26.6.1984
Wenn der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungspflichtig war und auch geleistet hat, gehen die Ansprüche seines Versicherungsnehmers gemäss 67 VersVG auf ihn über / War der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungsfrei, dann steht ihm ein Anspruch gegen den Fahrzeuglenker nicht zu / I...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungspflichtig war und auch geleistet hat, gehen die Ansprüche seines Versicherungsnehmers gemäss 67 VersVG auf ihn über / War der Versicherer aus der Kaskoversicherung leistungsfrei, dann steht ihm ein Anspruch gegen den Fahrzeuglenker nicht zu / Ist dagegen der Versicherer aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung leistungsfrei, dann kann er gegen den Fahrzeuglenker als Mitversicherten gemäss 158 f VersVG die Ansprüche dritter Personen, die er gemäss 158 c VersVG befriedigen muss, geltend machen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |