Invalidität

Gemäss 14 Abs.2 InvEinstG werden die Begünstigungen mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens jedoch mit dem Ersten des Monats wirksam, in dem der Antrag eingebracht worden ist / Im Hinblick auf die lange Prozessdauer kann nicht davon gesprochen werden, dass er durch die Aufnahme der Arbeit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:18.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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