Darlegungslast bei Sozialauswahl : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1983

Auf der Grundlage der sich aus Halbs.2 des 1 Abs.3 Satz 1 KSchG ergebenden abgestuften Darlegungslast hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Gründe darzulegen, die ihn zu der von ihm getroffenen Sozialauswahl veranlasst haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 35/36)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auf der Grundlage der sich aus Halbs.2 des 1 Abs.3 Satz 1 KSchG ergebenden abgestuften Darlegungslast hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Gründe darzulegen, die ihn zu der von ihm getroffenen Sozialauswahl veranlasst haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog