Darlegungslast bei Sozialauswahl : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1983
Auf der Grundlage der sich aus Halbs.2 des 1 Abs.3 Satz 1 KSchG ergebenden abgestuften Darlegungslast hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Gründe darzulegen, die ihn zu der von ihm getroffenen Sozialauswahl veranlasst haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 35/36)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auf der Grundlage der sich aus Halbs.2 des 1 Abs.3 Satz 1 KSchG ergebenden abgestuften Darlegungslast hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Gründe darzulegen, die ihn zu der von ihm getroffenen Sozialauswahl veranlasst haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |