Can gegen Österreich

Er macht geltend, er habe sich drei Monate lang mit seinem Verteidiger nur in Anwesenheit eines Gerichtsbeamten unterhalten können - Die Länge seiner Untersuchungshaft habe eine angemessene Frist überschritten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1984; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
343.126 Untersuchungshaft
343.139 Strafverteidigung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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