Can gegen Österreich
Er macht geltend, er habe sich drei Monate lang mit seinem Verteidiger nur in Anwesenheit eines Gerichtsbeamten unterhalten können - Die Länge seiner Untersuchungshaft habe eine angemessene Frist überschritten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (1984; Nr 20)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
343.126 Untersuchungshaft 343.139 Strafverteidigung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Er macht geltend, er habe sich drei Monate lang mit seinem Verteidiger nur in Anwesenheit eines Gerichtsbeamten unterhalten können - Die Länge seiner Untersuchungshaft habe eine angemessene Frist überschritten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |