Einsicht in Unterlagen zur Personalplanung : Bundesarbeitsgericht v.19.6.1984

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach 92 Abs.1 Satz 1 BetrVG über die Personalplanung umfassend zu unterrichten. Er muss daher dem Betriebsrat alle Tatsachen bekanntgeben, auf die er die jeweilige Personalplanung stützt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 35/36)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalpolitik
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalpolitik Dokument Nr. A-420762 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage