12 Abs.1 lit a MuttSchG 29 Abs.2 AngG 1155, 1162 b ABGB : Oberster Gerichtshof 4 Ob 134/80 v.7.7.1981
Dem Begehren einer Kündigungsentschädigung iS des 29 AngG steht der besondere Kündigungs-und Entlassungsschutz nach dem MuttSchG nicht entgegen, weil der AN auf einen solchen Bestandschutz seines Arbeitsverhältnisses verzichten und statt der Rechtsunwirksamkeit der Entlassungserklärung die Ansprüche...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 6; S 449-459)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.77(094.5) Angestelltengesetz 351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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