Widerruf einer Urlaubsvereinbarung : OGH 4 Ob 89/83 v.6.9.1983

Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Urlaubsvereinbarung getroffen worden, so ist eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers deswegen, weil dieser sich weigert, den Urlaub zu unterbrechen und Arbeitsleistungen zu erbringen, grundsätzlich ungerechtfertigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)