Widerruf einer Urlaubsvereinbarung : OGH 4 Ob 89/83 v.6.9.1983
Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Urlaubsvereinbarung getroffen worden, so ist eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers deswegen, weil dieser sich weigert, den Urlaub zu unterbrechen und Arbeitsleistungen zu erbringen, grundsätzlich ungerechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Urlaubsvereinbarung getroffen worden, so ist eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers deswegen, weil dieser sich weigert, den Urlaub zu unterbrechen und Arbeitsleistungen zu erbringen, grundsätzlich ungerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |