Widerruf einer Urlaubsvereinbarung : OGH 4 Ob 89/83 v.6.9.1983

Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Urlaubsvereinbarung getroffen worden, so ist eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers deswegen, weil dieser sich weigert, den Urlaub zu unterbrechen und Arbeitsleistungen zu erbringen, grundsätzlich ungerechtfertigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Urlaubsvereinbarung getroffen worden, so ist eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers deswegen, weil dieser sich weigert, den Urlaub zu unterbrechen und Arbeitsleistungen zu erbringen, grundsätzlich ungerechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog