Private Erwerbsmöglichkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages : OGH 4 Ob 13/84 v.21.2.1984
Eine vom Arbeitgeber (Reitklub) dem Arbeitnehmer (Reitlehrer) eingeräumte Erwerbsmöglichkeit (in diesem Fall: Privatunterricht zu erteilen) stellt kein Entgelt dar. Der Arbeitgeber hat mit dieser Erlaubnis nur auf das gesetzliche Konkurrenzverbot verzichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.142 Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.142 Nebenerwerb | Dokument Nr. A-419133 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |