105 ArbVG - Sozialvergleich : EA Wien II Re 550/81 v.26.1.1982
Sind jedoch Umstände gegeben, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und welche die betrieblichen Interessen nachteilig berühren (105 Abs.3 Z.2 lit. a), so liegt dies nicht im Rahmen eines Sozialvergleiches.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind jedoch Umstände gegeben, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und welche die betrieblichen Interessen nachteilig berühren (105 Abs.3 Z.2 lit. a), so liegt dies nicht im Rahmen eines Sozialvergleiches. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |