Ein umstrittener Vergleich

Aus der Unabdingbarkeit von Rechten ist ein zeitlich unbegrenztes Verzichtsverbot abzuleiten, der im Vergleich enthaltene Verzicht ist daher wegen Gesetzesverstosses (879 ABGB) nichtig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 6; S 471-478)
VerfasserIn: Mosler, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.925 Prozessvergleiche
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.925 Prozessvergleiche Dokument Nr. A-418379 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage