Verbotene Nebenbeschäftigung von Beamten : VGH 83/12/0110 v.14.5.1984
Gemäss 56 Abs.2 BDG (Beamten-Dienstrechtsgesetz) 1979 darf der Beamte keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben hindert, die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft und sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.083.92 Beamte: Nebenerwerb | Dokument Nr. A-416034 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |