Entlassung wegen Arbeitsverweigerung : OGH 4 Ob 29/84 v.17.4.1984

Ebenso wie eine Entlassung ohne Rücksicht darauf gerechtfertigt ist, ob dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund im Zeitpunkt der Entlassung bekannt und von ihm geltend gemacht worden ist, wenn nur im Prozess ein die Entlassung rechtfertigender, im Zeitpunkt der Entlassung vorliegender und nachträglich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ebenso wie eine Entlassung ohne Rücksicht darauf gerechtfertigt ist, ob dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund im Zeitpunkt der Entlassung bekannt und von ihm geltend gemacht worden ist, wenn nur im Prozess ein die Entlassung rechtfertigender, im Zeitpunkt der Entlassung vorliegender und nachträglich nicht untergegangener Entlassungsgrund nachgewiesen wird, genügt es, wenn der Arbeitnehmer einen die Arbeitsverweigerung rechtfertigenden Hinderungsgrund im Prozess nachweist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog