Die Bindung privatrechtlichen Verwaltungshandelns an das öffentliche Recht : Zugleich ein Beitrag zur 'Freiheit der Formenwahl'

Das öffentliche Recht ist ein System von Handlungsmasstäben, nicht hingegen von Handlungsformmasstäben - Die Freiheit der Firmenwahl bedeutet demnach nicht, dass sich der Staat durch 'Flucht in das Privatrecht' seinen öffentlich-rechtlichen Bindungen entziehen könne - Die Abgrenzung zwisch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 21)
VerfasserIn: Gusy, Christoph
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342 Recht, öffentliches
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
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