Die Bindung privatrechtlichen Verwaltungshandelns an das öffentliche Recht : Zugleich ein Beitrag zur 'Freiheit der Formenwahl'
Das öffentliche Recht ist ein System von Handlungsmasstäben, nicht hingegen von Handlungsformmasstäben - Die Freiheit der Firmenwahl bedeutet demnach nicht, dass sich der Staat durch 'Flucht in das Privatrecht' seinen öffentlich-rechtlichen Bindungen entziehen könne - Die Abgrenzung zwisch...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342 Recht, öffentliches
35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 342 Recht, öffentliches | Dokument Nr. A-415438 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |