Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen berufsfremder Arbeiten und geringen Geschäftsumfanges : OGH 4 Ob 82/84 v.10.7.1984
Eine gröbliche Verletzung der Ausbildungspflicht liegt nicht vor, wenn der Lehrling nur in geringem Umfang zu berufsfremden Arbeiten herangezogen wird / Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Lehrling während der gesamten im Betrieb zugebrachten Lehrzeit beruflich stets voll ausgelastet ist....
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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