Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen berufsfremder Arbeiten und geringen Geschäftsumfanges : OGH 4 Ob 82/84 v.10.7.1984

Eine gröbliche Verletzung der Ausbildungspflicht liegt nicht vor, wenn der Lehrling nur in geringem Umfang zu berufsfremden Arbeiten herangezogen wird / Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Lehrling während der gesamten im Betrieb zugebrachten Lehrzeit beruflich stets voll ausgelastet ist....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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