Begriff der 'auffallenden Sorglosigkeit' im Sinne des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (entspricht dem der 'groben Fahrlässigkeit') : OGH 4 Ob 113/82 v.18.10.1983

Die sechsmonatige Verfallsfrist des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes gilt auch für den auf den Versicherer gemäss 67 VersVG übergegangenen Schadenersatzanspruch des Dienstgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:28.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
368.022 Versicherungsverträge
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die sechsmonatige Verfallsfrist des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes gilt auch für den auf den Versicherer gemäss 67 VersVG übergegangenen Schadenersatzanspruch des Dienstgebers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog