Rechtswirksame Verständigung von der Kündigungsabsicht und Stellungnahme des Betriebsrates : OGH 4 Ob 91/83 v.6.9.1983

Gemäss 105 Abs.1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von jeder Kündigung eines Arbeitnehmers 'den Betriebsrat zu verständigen', als dessen Vertreter gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme dieser Verständigung nur der Betriebsratsobmann - oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertre...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:28.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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