Rechtswirksame Verständigung von der Kündigungsabsicht und Stellungnahme des Betriebsrates : OGH 4 Ob 91/83 v.6.9.1983
Gemäss 105 Abs.1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von jeder Kündigung eines Arbeitnehmers 'den Betriebsrat zu verständigen', als dessen Vertreter gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme dieser Verständigung nur der Betriebsratsobmann - oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gemäss 105 Abs.1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von jeder Kündigung eines Arbeitnehmers 'den Betriebsrat zu verständigen', als dessen Vertreter gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme dieser Verständigung nur der Betriebsratsobmann - oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter - legitimiert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |