Rechtswirksame Verständigung von der Kündigungsabsicht und Stellungnahme des Betriebsrates : OGH 4 Ob 91/83 v.6.9.1983
Gemäss 105 Abs.1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von jeder Kündigung eines Arbeitnehmers 'den Betriebsrat zu verständigen', als dessen Vertreter gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme dieser Verständigung nur der Betriebsratsobmann - oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-412640 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |