Zweck und Rechtscharakter der Sozialversicherungskarte : OGH 9 Os 193/83 v.17.1.1984
Sie hat mithin keine andere Funktion als etwa ein vom Versicherten selbst mit den gleichen Angaben versehener Merkzettel. Rechtserheblichkeit kommt der Sozialversicherungskarte ebensowenig zu wie der vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellten Versicherungskarte / Sozialversicherungskarte nicht als...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sie hat mithin keine andere Funktion als etwa ein vom Versicherten selbst mit den gleichen Angaben versehener Merkzettel. Rechtserheblichkeit kommt der Sozialversicherungskarte ebensowenig zu wie der vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellten Versicherungskarte / Sozialversicherungskarte nicht als Urkunde im Sinne des 74 Z.7 StGB zu beurteilen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |