Zweck und Rechtscharakter der Sozialversicherungskarte : OGH 9 Os 193/83 v.17.1.1984

Sie hat mithin keine andere Funktion als etwa ein vom Versicherten selbst mit den gleichen Angaben versehener Merkzettel. Rechtserheblichkeit kommt der Sozialversicherungskarte ebensowenig zu wie der vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellten Versicherungskarte / Sozialversicherungskarte nicht als...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:16.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Sie hat mithin keine andere Funktion als etwa ein vom Versicherten selbst mit den gleichen Angaben versehener Merkzettel. Rechtserheblichkeit kommt der Sozialversicherungskarte ebensowenig zu wie der vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellten Versicherungskarte / Sozialversicherungskarte nicht als Urkunde im Sinne des 74 Z.7 StGB zu beurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog