3 Abs.1 IESG 25 Abs.1 KO 15, 29 AngG

3 Abs.1 IESG spricht vom 'Entstehen', dh. dass innerhalb der Dreimonatsfrist die den Anspruch begründenden Bedingungen eingetreten sein müssen / Tritt ein Arbeitnehmer gem. 25 Abs.1 KO aus, so ist primär zu prüfen, wann der Anspruch auf Kündigungsentschädigung entstanden ist / Daher kann a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 11; S 344-352)
VerfasserIn: Holler, Ingrid
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht
347.736 Insolvenzen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:3 Abs.1 IESG spricht vom 'Entstehen', dh. dass innerhalb der Dreimonatsfrist die den Anspruch begründenden Bedingungen eingetreten sein müssen / Tritt ein Arbeitnehmer gem. 25 Abs.1 KO aus, so ist primär zu prüfen, wann der Anspruch auf Kündigungsentschädigung entstanden ist / Daher kann auch der Anspruch auf Kündigungsentschädigung, soweit nicht die Sonderregelung des 29 Abs.2 S.1 AngG Platz greift, nicht früher entstehen, als der jeweils korrespondierende Gehaltsanspruch entstanden wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog