3 Abs.1 IESG 25 Abs.1 KO 15, 29 AngG
3 Abs.1 IESG spricht vom 'Entstehen', dh. dass innerhalb der Dreimonatsfrist die den Anspruch begründenden Bedingungen eingetreten sein müssen / Tritt ein Arbeitnehmer gem. 25 Abs.1 KO aus, so ist primär zu prüfen, wann der Anspruch auf Kündigungsentschädigung entstanden ist / Daher kann a...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 11; S 344-352)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht 347.736 Insolvenzen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 3 Abs.1 IESG spricht vom 'Entstehen', dh. dass innerhalb der Dreimonatsfrist die den Anspruch begründenden Bedingungen eingetreten sein müssen / Tritt ein Arbeitnehmer gem. 25 Abs.1 KO aus, so ist primär zu prüfen, wann der Anspruch auf Kündigungsentschädigung entstanden ist / Daher kann auch der Anspruch auf Kündigungsentschädigung, soweit nicht die Sonderregelung des 29 Abs.2 S.1 AngG Platz greift, nicht früher entstehen, als der jeweils korrespondierende Gehaltsanspruch entstanden wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |