Datenüberlassung ins Ausland : Datenschutzkommission GZ 175.526/29 - DSK 84 v.12.4.1984

Zulässigkeit der Datenüberlassung ins Ausland ist u. a. auch durch 96 Abs.1 Z.3 ArbVG begrenzt Kriterien für 'Kontrollmassnahmen, welche die Menschenwürde berühren'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 4/5)
VerfasserIn: Schwarz, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.7 Menschenrechte
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zulässigkeit der Datenüberlassung ins Ausland ist u. a. auch durch 96 Abs.1 Z.3 ArbVG begrenzt Kriterien für 'Kontrollmassnahmen, welche die Menschenwürde berühren'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog