Verschlechternde einvernehmliche Vertragsänderung : Oberster Gerichtshof v.18.10.1983, 4 Ob 105/82
Eine ausdrücklich erklärte, die Rechtsstellung des AN für die Zukunft teilweise verschlechternde einvernehmliche Vertragsänderung kann nur insoweit rechtswirksam sein, als auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, KollV oder BV zwingend normierten Mindesterfordernissen entspricht. Aus der...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 4/5)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.2 Gehälter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine ausdrücklich erklärte, die Rechtsstellung des AN für die Zukunft teilweise verschlechternde einvernehmliche Vertragsänderung kann nur insoweit rechtswirksam sein, als auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, KollV oder BV zwingend normierten Mindesterfordernissen entspricht. Aus der 'Drucktheorie' kann die Unzulässigkeit einer Vereinbarung, mit welcher der AN für die Zukunft auf einen Teil seiner überkollektivvertraglichen Entlohnung ganz oder teilweise 'verzichtet', nicht abgeleitet werden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |