Das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe unter dem Grundgesetz
Mit dem Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung wurde ab dem 1.1.1982 die gewerbsmässige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes zu Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichet werden, untersagt. Die gesetzgeberische Massnahme bleibt im Rahmen zulässiger Inhalts-und Schrank...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 30)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
342.7 Grundrechte 331.6 Arbeitsmarktpolitik 342.72/.73 Freiheit 342.734 Recht auf Arbeit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit dem Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung wurde ab dem 1.1.1982 die gewerbsmässige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes zu Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichet werden, untersagt. Die gesetzgeberische Massnahme bleibt im Rahmen zulässiger Inhalts-und Schrankenbestimmungen des Eigentums und greift nicht in die Substanz der Gewerbebetriebe von Verleihern und Bauunternehmern ein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |