Das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe unter dem Grundgesetz

Mit dem Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung wurde ab dem 1.1.1982 die gewerbsmässige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes zu Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichet werden, untersagt. Die gesetzgeberische Massnahme bleibt im Rahmen zulässiger Inhalts-und Schrank...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 30)
VerfasserIn: Mayer, Udo
Paasch, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:30.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
342.7 Grundrechte
331.6 Arbeitsmarktpolitik
342.72/.73 Freiheit
342.734 Recht auf Arbeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dem Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung wurde ab dem 1.1.1982 die gewerbsmässige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes zu Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichet werden, untersagt. Die gesetzgeberische Massnahme bleibt im Rahmen zulässiger Inhalts-und Schrankenbestimmungen des Eigentums und greift nicht in die Substanz der Gewerbebetriebe von Verleihern und Bauunternehmern ein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog