Angestellteneigenschaft einer Verkäuferin : LG Wien 44 Cg 41/84 v.22.3.1984
Erst wenn zur Tätigkeit der Ladnerin die selbständige Kalkulation von Preisen, die Ausstellung von Rechnungen, die Führung der Kassa und des Kassabuches und allenfalls die zeitweilige Vertretung des Betriebsinhabers hinzukommen, liegt eine kaufmännische Dienstleistung im Sinne des Angestelltengesetz...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
331.76 Arbeiter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erst wenn zur Tätigkeit der Ladnerin die selbständige Kalkulation von Preisen, die Ausstellung von Rechnungen, die Führung der Kassa und des Kassabuches und allenfalls die zeitweilige Vertretung des Betriebsinhabers hinzukommen, liegt eine kaufmännische Dienstleistung im Sinne des Angestelltengesetzes vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |