Angehörigeneigenschaft von Kindern und Pflegekindern in Lebensgemeinschaft

Bei Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft mit der eigenen Mutter und dem Lebensgefährten der Mutter leben, kann nicht gesagt werden, dass sie in Pflege übernommen worden wären / Die Angehörigeneigenschaft im Sinne des 123 Abs.2 Z.6 ASVG ist in solchen Fällen zu verneinen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:12.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.75 Pflegekinder
351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft mit der eigenen Mutter und dem Lebensgefährten der Mutter leben, kann nicht gesagt werden, dass sie in Pflege übernommen worden wären / Die Angehörigeneigenschaft im Sinne des 123 Abs.2 Z.6 ASVG ist in solchen Fällen zu verneinen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog