Angehörigeneigenschaft von Kindern und Pflegekindern in Lebensgemeinschaft
Bei Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft mit der eigenen Mutter und dem Lebensgefährten der Mutter leben, kann nicht gesagt werden, dass sie in Pflege übernommen worden wären / Die Angehörigeneigenschaft im Sinne des 123 Abs.2 Z.6 ASVG ist in solchen Fällen zu verneinen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.75 Pflegekinder
351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft mit der eigenen Mutter und dem Lebensgefährten der Mutter leben, kann nicht gesagt werden, dass sie in Pflege übernommen worden wären / Die Angehörigeneigenschaft im Sinne des 123 Abs.2 Z.6 ASVG ist in solchen Fällen zu verneinen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |