Die Weitergabe von Patientendaten ist in manchen Fällen sogar geboten : Weitergabe von Daten zum Zweck der Leistungsabrechnung / Entscheidung des Bundessozialgericht zur ärztlichen Schweigepflicht
Das Bundessozialgericht kam zu dem Schluss, dass die Weitergabe der Daten ohne Genehmigung des Patienten nach geltendem Recht sogar geboten sein könne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Bundessozialgericht kam zu dem Schluss, dass die Weitergabe der Daten ohne Genehmigung des Patienten nach geltendem Recht sogar geboten sein könne. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |